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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - L 1 KR 408/17   

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https://dejure.org/2020,76573
LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - L 1 KR 408/17 (https://dejure.org/2020,76573)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.08.2020 - L 1 KR 408/17 (https://dejure.org/2020,76573)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. August 2020 - L 1 KR 408/17 (https://dejure.org/2020,76573)
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  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 25/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - kombinierte Anfechtungs- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - L 1 KR 408/17
    Die für die Zulässigkeit des Klageverfahrens erforderliche Klagebefugnis fehlt, wenn eine Verletzung eigener subjektiver Rechte nicht in Betracht kommt (vgl. Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 08. März 2016 - B 1 KR 19/15 R -, BSGE 121, 32-40, Rdnr. 14 mit Bezugnahme auf BSG Urteil vom 21. September 2010 - B 2 U 25/09 R - juris-Rdnr 12 m. weit. Nachw.).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - L 1 KR 408/17
    Soweit der Kläger speziell vorbringt, dass nach der aktuellen Gesetzeslage schon jetzt auf der Karte Angaben über den Zuzahlungsstatus sowie in verschlüsselter Form der Versicherungsstatus für Versichertengruppen nach § 267 Abs. 2 Satz 4 SGB V enthalten sein soll, was gegen geltendes Verfassungsrecht verstoße (in diese Richtung auch: Hornung in LPK-SGB V § 291 Rdnr. 4), kann er sich zwar auf die Forderungen des BVerfG stützen, dass -vereinfacht formuliert- die Gesetze nicht nur die Datenerhebung, sondern auch den Umfang des Datenzugriffs selbst präzise umgrenzen müssten, um das Gebot der Zweckbindung der erhobenen Informationen sicherzustellen (BVerfG, Beschluss v. 24. Januar 2012 -1 BvR 1299/05- Rdnr. 169).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - L 1 KR 408/17
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verlangt insoweit, dass die Einschränkung des Rechts von hinreichenden Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (so zutreffend weitgehend wörtlich LSG Hessen, a. a. O.-Rdnr. 26ff mit Bezugnahme auf BVerfGE 65, 1, 41 f.; 56, 37, 41 ff. u. a.; bestätigt vom BSG, a. a. O. Rdnr. 20).
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R

    Krankenversicherung - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - L 1 KR 408/17
    Die für die Zulässigkeit des Klageverfahrens erforderliche Klagebefugnis fehlt, wenn eine Verletzung eigener subjektiver Rechte nicht in Betracht kommt (vgl. Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 08. März 2016 - B 1 KR 19/15 R -, BSGE 121, 32-40, Rdnr. 14 mit Bezugnahme auf BSG Urteil vom 21. September 2010 - B 2 U 25/09 R - juris-Rdnr 12 m. weit. Nachw.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 18/14

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte (eGK) - derzeitige Anwendung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - L 1 KR 408/17
    Der Senat kann aus sein in das hiesige Verfahren eingeführte Urteil vom 20. März 2015 verweisen (L 1 KR 18/14, juris-Rdnr. 31ff):.
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - L 1 KR 408/17
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verlangt insoweit, dass die Einschränkung des Rechts von hinreichenden Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (so zutreffend weitgehend wörtlich LSG Hessen, a. a. O.-Rdnr. 26ff mit Bezugnahme auf BVerfGE 65, 1, 41 f.; 56, 37, 41 ff. u. a.; bestätigt vom BSG, a. a. O. Rdnr. 20).
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